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5 Tipps wie Sie dieses Jahr Steuern sparen können

Author: Loida Guevarra
by Loida Guevarra
Posted: Aug 01, 2015

Da Steuern in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern hoch sind, sind mehr und mehr Menschen sind auf der Suche nach Steuertipps, mit denen Einkommenssteuer und somit bares Geld eingespart werden kann - selbstverständlich legal. Hier zeigen wir Ihnen fünf Möglichkeiten, wie Sie Ihre Steuerlast vermindern können

Tipp Nummer 1: Abgabe

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, sollte den Abgabetermin der Steuererklärung auf keinen Fall verstreichen lassen. Dieser Termin ist für alle Steuerzahler auf den 31. Mai des Folgejahres festgelegt. Auch wenn Sie mit der fristgerechten Abgabe nicht direkt Steuern sparen, vermeiden Sie jedoch, dass das Finanzamt einen Verspätungszuschlag in Rechnung stellen kann. Können Sie die fristgerechte Abgabe nicht sicherstellen, so müssen Sie bei Ihrem Finanzamt unbedingt vor dem 31. Mai einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.

Tipp Nummer 2: Fahrtkosten

Die Kosten die für Sie anfallen, um zu Ihrer Arbeitsstelle zu gelangen, fallen in den Bereich der Werbungskosten. Werbungskosten fassen alle Ausgaben, die zur Erzielung von Einkommen notwendig sind - zum Beispiel Bahnfahrkarten, mit dem Auto gefahrene Kilometer und Ähnliches zusammen. Das Finanzamt erstattet pro gefahrenem Kilometer 0,30 Euro, es wird allerdings nur die einfache Strecke berücksichtigt. Geben Sie daher in Ihrer Steuererklärung immer die gesamten zur Arbeit gefahrenen Kilometer an.

Steuertipp 3: sonstige Werbungskosten

Damit man seinen Beruf ausüben kann, fallen mitunter weitere Werbungskosten an. Dazu zählt zum Beispiel der Kauf von Fachzeitschriften oder Fachbüchern, Berufskleidung sowie eine professionell Durchgeführte Reinigung Der Berufskleidung. Fallen bei Ihnen solche Kosten an, müssen Sie in jedem Fall Rechnungen oder Belege über die angefallenen Kosten aufbewahren. Nur auf diesem Wege sind die Kosten wieder von der Steuer absetzbar. Sollten Sie keine Belege mehr zur Hand haben, können Sie trotzdem versuchen beim Finanzamt 110 Euro pauschal geltend zu machen. Dies funktioniert je nach Finanzamt jedoch nicht immer, auch ein Steuerberater kann nach der Ablehnung durch das Amt nicht mehr weiterhelfen. Daher gilt: Bewahren Sie unbedingt alle Belege über die oben aufgeführten Ausgaben auf!

Steuertipp 4: Kinderbetreuung

Auch Kosten für die Kinderbetreuung können Sie von der Steuer absetzen. Dabei werden sowohl die Kosten für Kindergarten und Kindergrippe als auch für eine Betreuung durch einer Tagesmutter anerkannt. Der Betrag, den Sie absetzen können ist jedoch auch 4.000 Euro im Jahr gedeckelt.

Steuertipp 5: Handwerkerrechnungen

Seit einer Reform des Steuergesetzes im Jahr 2006 ist es möglich, Rechnungen von Handwerkern, für Modernisierungs- oder Renovierungsarbeiten, abzusetzen.Dabei können Sie jedoch nur den tatsächlich angefallenen Arbeitslohn absetzen, nicht die ggf. verwendeten Materialien. 20% der Kosten können bis zu einem Betrag von 3.000 Euro abgesetzt werden. Dies gilt nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Mieter. Hierbei ist zu beachten, dass die Rechnung die Arbeitsleistung und Materialien separat ausweist, da nur der Arbeitslohn abgesetzt werden kann.

Vielen Dank, dass sie diesen Artikel der Steuerserviceseite gelesen haben, wir hoffen, wir konnten Ihnen helfen. Für mehr Informationen über Steuerberater in Heidelberg besuchen Sie unsere Webseite

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